Schwerwiegende Regelverstöße (Beispiele)
A-Verstöße
- Unfallflucht
- Nötigung
- Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
- verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (Pkw,Motorrad)
- zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- zu dichtes Auffahren (zu geringer Sicherheitsabstand)
- unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren (z.B. „Geisterfahren“ auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße)
- Mißachtung von Rotlicht, Stop-Schild oder von Haltzeichen von Polizeibeamten
- Fahren unter Alkohol- oder unter Drogeneinfluß
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren mit unversicherten oder nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. ohne Betriebserlaubnis)
- Überholen im Überholverbot
- unerlaubtes Abbiegen
- falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
- unterlassene Hilfeleistung
- fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
- unerlaubte Fahrgastbeförderung
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
B-Verstöße
- unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmißbrauch
- ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Behinderung von Beamten - Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
Ein weniger schwerwiegender Regelverstoß kann als ein schwerwiegender gewertet werden, wenn er mit tragischen Folgen verbunden ist.