Führerscheinklasse B196
Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren
Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.
Die Fahrerschulung ist schnell gemacht.
Details
- Mindestalter 25 Jahre
- Krafträder bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- max. 0,1kW/kg
- B196 ist nur in Deutschland gültig
- Vorbesitz erforderlich: JA, mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
Was wird benötigt
- Sehtest
- 1 biometrisches Foto
- 1. Hilfe-Kurs
Ausbildung Theorie
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Ausbildung Praxis
Grundausbildung min. 5 Doppelstunden.
Prüfung
Keine Theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich.
Fahrschulkosten
- Grundbetrag
- Fahrstunden
- Sonstige Kosten
Antrag Führerscheinstelle
- 1. Hilfe-Kurs
- Sehtest
- 1 biometrisches Foto