Führerscheinklasse B + Bf17

Kraftwagen bis 3,5t und Anhänger

Mindestalter 18 Jahre (begleitetes Fahren: 17 Jahre)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Begleitetes Fahren ab 17:

Um als Begleiter zugelassen und eingetragen zu werden, muss man mind. 30 Jahre alt und mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein. Außerdem darf man nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.

Was wird benötigt
Sehtest, 1 biometrisches Foto, 1. Hilfe-Kurs

Ausbildung Theorie
12 (6) Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.

Ausbildung Praxis
Grundausbildung und 12 Sonderfahrten.

Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung von mind. 55 Minuten Dauer.

Fahrschulkosten

  • Grundbetrag
  • Vorstellungsgebühr zu Prüfungen
  • Fahrstunden
  • Sonderfahrten

Sonstige Kosten

  • Antrag Führerscheinstelle
  • 1. Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • 1 biometrisches Foto
  • TÜV Gebühren Theorie + Fahren
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