Führerscheinklasse B + Bf17
Kraftwagen bis 3,5t und Anhänger
Mindestalter 18 Jahre (begleitetes Fahren: 17 Jahre)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Was wird benötigt
Sehtest, 1 biometrisches Foto, 1. Hilfe-Kurs
Ausbildung Theorie
12 (6) Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Ausbildung Praxis
Grundausbildung und 12 Sonderfahrten.
Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung von mind. 55 Minuten Dauer.
Fahrschulkosten
- Grundbetrag
- Vorstellungsgebühr zu Prüfungen
- Fahrstunden
- Sonderfahrten
Sonstige Kosten
- Antrag Führerscheinstelle
- 1. Hilfe-Kurs
- Sehtest
- 1 biometrisches Foto
- TÜV Gebühren Theorie + Fahren
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