Führerscheinklasse A2
Der gedrosselte Motorradführerschein
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Details
- mehr als 50 ccm
- maximal 35 KW
- Mindestalter 18 Jahre
- Verhältnis Gewicht/Leistung maximal 0,2 KW/kg
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: A1, AM
Was wird benötigt
- Sehtest
- 1 biometrisches Foto
- 1. Hilfe-Kurs
Ausbildung Theorie
Bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
12 Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
6 Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz Klasse A1 oder 1b (oder Klasse 3 erteilt vor 1.4.1980) seit mindestens 2 Jahren:
Theoretischer Unterricht und eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
Ausbildung Praxis
Bei Ersterwerb einer Motorradklasse:
Grundausbildung und 12 Sonderfahrten.
Bei Vorbesitz Klasse A1 kürzer als 2 Jahre:
Grundausbildung und 5 Sonderfahrten.
Bei Vorbesitz Klasse A1 oder 1b (oder Klasse 3 erteilt vor 1.4.1980) seit mindestens 2 Jahren:
Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung von mind. 60 Minuten Dauer.
Fahrschulkosten
- Grundbetrag
- Vorstellungsgebühr zu Prüfungen
- Fahrstunden
- Sonderfahrten
Sonstige Kosten
- Antrag Führerscheinstelle
- 1. Hilfe-Kurs
- Sehtest
- 1 biometrisches Foto
- TÜV Gebühren Theorie + Fahren