Führerscheinklasse A
Der offene Führerschein fürs Motorrad
Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr.
Details
- auch Beiwagen erlaubt
- Mindestalter Direkteinstieg 24 Jahre
- Mindestalter 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 von min. 2 Jahren
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Was wird benötigt
- Sehtest
- 1 biometrisches Foto
- 1. Hilfe-Kurs
Ausbildung Theorie
Bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
12 Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
6 Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren:
Theoretischer Unterricht und eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
Ausbildung Praxis
Bei Ersterwerb einer Motorradklasse:
Grundausbildung und 12 Sonderfahrten.
Bei Vorbesitz Klasse A1 oder 1b:
Grundausbildung und 5 Sonderfahrten.
Bei Vorbesitz Klasse A2 kürzer als 2 Jahre:
Grundausbildung und 5 Sonderfahrten.
Bei Vorbesitz Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren:
Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung von mind. 60 Minuten Dauer.
Fahrschulkosten
- Grundbetrag
- Vorstellungsgebühr zu Prüfungen
- Fahrstunden
- Sonderfahrten
Sonstige Kosten
- Antrag Führerscheinstelle
- 1. Hilfe-Kurs
- Sehtest
- 1 biometrisches Foto
- TÜV Gebühren Theorie + Fahren