Automatikregelung ab 01.04.2021

,

Mit Automatik lernen – trotzdem alles fahren können

Nutze den neuen Automatik-Vorteil: Klasse B197

Mit unserer neuen Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum PKW Führerschein!

Am 1. April 2021 tritt eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar.

Das bedeutet für dich als Fahrschüler*in:

  • Leichteres Lernen und weniger Stress bei der Prüfung im Automatikfahrzeug
  • mind. 10 Fahrstunden im Schaltfahrzeug
  • Evaluierungsfahrt mit deinem Fahrlehrer nach den Schaltstunden: Für den Nachweis, dass du ein Schaltfahrzeug fahren kannst, brauchen wir künftig keinen externen Prüfer mehr.

Interesse? Gerne erklären wir dir deine Vorteile sowie den genauen Ablauf der neuen Ausbildung im Detail!

Wir freuen uns auf dich!
Dein Team von der Fahrschule Leitner