Ab dem 27.01.2022 gilt wieder 3G in der Fahrschule!
Für Fahrschulen besteht ab dem 27.01.2022 die 3G-Regel.
Das gilt für den Zugang sowie die theoretische und praktische Ausbildung. Als Nachweis gilt:
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Geimpft
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Genesen
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Getestet ( Antigen-Test , PCR-Test )
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Schülerausweis ( wenn regelmäßig in der Schule getestet )
Die bestehenden Hygienevorschriften haben weiter Bestand. Es besteht FFP2 Maskenpflicht.
- Für das Ablegen von Prüfungen in Theorie und Praxis gilt die 3G-Regel!
- Die Anordnungen haben so lange Bestand bis eine Änderung eintritt.
Euer Fahrschul-Team.